Verkehrsmesstechnik

Technische Überprüfung von Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsmessungen

Als technischer Sachverständiger überprüfe ich die Rechtmäßigkeit von Verkehrsmessungen. Mit fundierten Stellungnahmen und gerichtsverwertbaren Gutachten unterstütze ich Rechtsanwälte und Privatpersonen bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide.

Die Verkehrsmesstechnik ist ein hochspezialisiertes Fachgebiet, das umfassende Kenntnisse in Messtechnik, Physik und Rechtsprechung erfordert. Moderne Messgeräte sind zwar präzise, unterliegen jedoch strengen Vorgaben für Eichung, Aufstellung und Bedienung. Fehler in einem dieser Bereiche können die Verwertbarkeit der Messung grundlegend infrage stellen.

Ich analysiere jeden Fall individuell und prüfe sämtliche technischen und rechtlichen Aspekte. Dabei arbeite ich nach wissenschaftlichen Standards und stelle meine Erkenntnisse in nachvollziehbarer Form dar – sowohl für juristische Fachkreise als auch für Privatpersonen verständlich aufbereitet.

Überprüfte Messverfahren

Geschwindigkeitsmessungen

Detaillierte Prüfung von Radar-, Laser-, Lichtschranken-, Section-Control- und Nachfahrmessungen. Analyse von Messtoleranz, Eichprotokollen, Aufstellungsort und Messbedingungen.

Rotlichtverstöße

Überprüfung von Induktionsschleifen und Video-Überwachungssystemen. Berechnung der Gelbzeit nach RiLSA, Positionsbestimmung der Haltelinie und Zeitstempel-Analyse der Auslösemomente.

Abstandsmessungen

Analyse von Brücken-Messungen, Video-Systemen (VAMA) und Nachfahrmessungen. Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung von Verkehrssituation, Fahrbahnverhältnissen und Messungenauigkeiten.

Häufige Messfehler und Fehlerquellen

Verkehrsmessungen unterliegen zahlreichen technischen und rechtlichen Anforderungen. Werden diese nicht erfüllt, kann dies zur Anfechtung eines Bußgeldbescheids führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Messgerätefehler

Fehlende oder abgelaufene Eichung, technische Defekte am Gerät, unzureichende Wartung oder fehlerhafte Kalibrierung. Jedes Messgerät muss regelmäßig durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle geeicht werden – andernfalls ist die Messung rechtlich nicht verwertbar.

Bedienfehler

Unzureichende Schulung des Messpersonals, fehlerhafte Parameter-Einstellungen, falsche Fahrzeugidentifikation oder unvollständige Protokollierung. Selbst bei technisch einwandfreien Geräten können Anwendungsfehler zu unzulässigen Messungen führen.

Aufstellungsfehler

Ungünstige Positionierung des Messgeräts, unzureichende Sichtweite, störende Reflexionen oder Abschattungen, nicht einhaltbare Messwinkel. Die korrekte Aufstellung ist entscheidend für die Messgenauigkeit und wird durch spezifische Richtlinien vorgegeben.

Umgebungseinflüsse

Mehrere Fahrzeuge im Messbereich, Reflexionen durch Metallzäune oder Leitplanken, Wettereinflüsse bei Laser- oder Lichtschrankenmessungen. Externe Faktoren können das Messergebnis verfälschen und müssen dokumentiert und berücksichtigt werden.

Dokumentationsmängel

Unvollständige Messprotokolle, fehlende Lichtbilder zur Identifikation, nicht nachvollziehbare Zuordnung von Messwerten zu Fahrzeugen. Eine lückenlose Dokumentation ist für die Beweiskraft unverzichtbar.

Ablauf der Überprüfung

1

Kontaktaufnahme

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls per Telefon oder E-Mail

2

Aktenanalyse

Sie übermitteln mir den Bußgeldbescheid und alle relevanten Unterlagen

3

Technische Prüfung

Detaillierte Analyse von Messgerät, Messmethode, Aufstellung und allen relevanten Faktoren nach wissenschaftlichen Standards

4

Stellungnahme

Erstellung einer fundierten technischen Stellungnahme oder eines gerichtsfesten Gutachtens

5

Unterstützung

Bei Bedarf stehe ich Ihrem Anwalt und Ihnen für fachliche Rückfragen zur Verfügung

Für wen ich arbeite

Rechtsanwälte

Sie vertreten Mandanten in Bußgeldverfahren und benötigen technische Expertise? Ich liefere gerichtsfeste Gutachten mit wissenschaftlich fundierter Methodik und nachvollziehbaren Schlussfolgerungen. Die Bearbeitung erfolgt termingerecht und passend zu Ihren Verfahrensfristen. Bei Bedarf stehe ich für Rücksprachen zur Verfügung.

Privatpersonen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und zweifeln an der Messung? Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung, verständliche Erklärungen der technischen Zusammenhänge und auf Wunsch eine Anwaltsempfehlung. Meine Gutachten werden von Gerichten und Rechtsschutzversicherungen anerkannt.

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